Aufgaben des Verbandes:

Aus der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 15.12.2015:

 
§2 Aufgaben


(1) Der Verband hat zur Aufgabe :

  1. Die Gewässerunterhaltung; dazu gehören:
    a.) Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 WHG)
    b.) Unterhaltung und Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen (§ 62 LWaG)
  1. Bau und Unterhaltung von Deichen und anderen Anlagen zur Sicherung des Hochwasserabflusses, nach Maßgabe des §§72 und 73 Abs. 1 Nr. 2 LWaG. Dazu gehören auch die Unterhaltung und Errichtung der zur Erfüllung der vorstehenden Aufgaben erforderlichen Anlagen sowie die Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben.