Aufgaben des Verbandes:
Aus der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 15.12.2015:
§2 Aufgaben
(1) Der Verband hat zur Aufgabe :
- Die Gewässerunterhaltung; dazu gehören:
a.) Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 WHG)
b.) Unterhaltung und Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen (§ 62 LWaG)
- Bau und Unterhaltung von Deichen und anderen Anlagen zur Sicherung des Hochwasserabflusses, nach Maßgabe des §§72 und 73 Abs. 1 Nr. 2 LWaG. Dazu gehören auch die Unterhaltung und Errichtung der zur Erfüllung der vorstehenden Aufgaben erforderlichen Anlagen sowie die Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben.