Nutriaprämie
Für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung gelten folgende Voraussetzungen:
- Das Formular ist vollständig durch den Antragssteller auszufüllen.
- Dem Antragsschreiben ist eine Revierkarte mit Gewässerverlauf beizulegen.
- Die Nutrias wurden innerhalb des Verbandsgebiets erlegt.
- Die Nutriaschwänze werden als Nachweis beim WBV Stepenitz-Maurine abgegben
- Fallwild sowie krankes/auffälliges Wild ist beim zuständigen Veterinär abzugeben.
- Rechtzeitige Anmeldung per Telefon oder E-Mail erforderlich.